| Tätigkeitsschwerpunkte: Versicherungsrecht · Verkehrsrecht · Vertragsrecht · Erbrecht · Internetrecht | |
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Die Kanzlei ist eingetragen bei |
| google.de, maps.google.de, xing.com und dem Firmen Verzeichnis: Robotinho.de |
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| Internetrecht und IT-Recht | Sie wollen eine Homepage erstellen? |
| Umfassende Beratung in allen Informationstechnologie- und Internetrechtlichen Fragen Erstellung von IT-Vertragstexten, IT-Haftungsbeschränkungen, IT-Insolvenz-Beratung, IT-Risiko-Versicherung, IT-AGB-Recht. Wir helfen Ihnen bei Problemen mit Internet Tauschbörsen, Urheberrechtsverletzungen, WLAN und Problemen beim Umgang mit eBay etc. Werden Sie von Dritten wegen eines angeblichen Fehlverhaltens im Internet in Anspruch genommen, wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen Ihnen unbürokratisch und diskret. |
Sie werden sicher schon einmal den Gedanken gehabt haben, eine eigene, private oder geschäftliche Internetpräsenz zu erstellen, aber sich gefragt haben wie? Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer neuen oder bei der Überarbeitung einer vorhandenen privaten oder geschäftlichen Homepage. Durch anwaltlichen Rat bei den Pflichtangaben, der textlichen Gestaltung und bei der Auswahl von Photos sind Sie auf der sicheren Seite. |
| Versicherungsrecht | |
| Umfassende Beratung in sämtlichen versicherungsrechtlichen
Fragen ... Durchsetzung der Ansprüche von Versicherungsnehmern/Drittbeteiligten gegen Versicherungsgesellschaften (Widerruf, Widerspruch, Kündigung eines Versicherungsvertrages und Geltendmachung von abgelehnten Schadenersatz- bzw. Leistungsansprüchen). Durchsetzung vakanter Prämien-, Regress- und Debetforderungen der Versicherungsgesellschaften inkl. Zwangsvollstreckung, optimiert durch Einsatz spezieller EDV im automatisierten, online geführten Gerichtlichen Mahnverfahren. Hierdurch können große Mengen von gleichartigen Einzelansprüchen unter hoher Kostenersparnis beigetrieben werden (Forderungsmanagement). |
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| Modernes Forderungsmanagement | Kooperationspartner FoMa |
| Firmenkunden profitieren durch unsere jahrelange Erfahrung in effizientem
und modernem Forderungsmanagement bei stets transparenter Nutzen-/
Kostenkontrolle. Durch unser professionelles Forderungsmanagement sind Sie und Ihre Firma in der Lage, erhebliche Personal- und Sachkosten einzusparen. Hierdurch stehen Ihnen mehr Geldmittel für Ihr Kerngeschäft zur Verfügung. Unser Forderungsmanagement hält Forderungsausfälle Ihres Unternehmens so gering wie möglich. Durch unsere langjährige Erfahrung profitieren Sie von unserem Know How. Individuelle statistische Auswertungen erleichtern den Überblick. Aber auch Privatkunden stehen die Vorzüge des effizienten und modernen Forderungsmanagements zur Verfügung. Lassen Sie sich von uns beraten ... |
Euforma AG, Forderungsmanagement, Bontätsprüfung, Adressermittlung, Kontencheck und Mahnwesen, ![]() Universal-Inkasso AG, Risikomanagement, Forderungsmanagement, Factoring und Beratung |
| Verkehrsrecht I: Die professionelle Unfallschadenregulierung | |
| Durchsetzung von Schadenersatzforderungen gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicheren einschließlich gerichtlicher Geltendmachung und
Zwangsvollstreckung, optimiert durch Einsatz spezieller EDV im automatisierten,
DFÜ-gebundenen Gerichtlichen Mahnverfahren einschließlich Rechtsverfolgung bei Verkehrsstraftaten. Die Regulierung des vom Unfallgegner verschuldeten Unfallschadens an Ihrem Kfz erfolgt gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. In diesem Fall ist die anwaltliche Vertretung für den Mandanten i.d.R. kostenneutral ist. Diese Voraussetzungen prüfen wir für Sie gerne vorab. |
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| Die professionelle, anwaltliche Unfallschadenregulierung hat für Sie folgende Vorteile: | |
| 1) Die Unfallschadenersatzabwicklung gegenüber dem Versicherer wird unter dem anwaltlichen Druck beschleunigt. 2) Alle Ihnen zustehenden Rechte, z.B. Kilometergeld für unfallbedingte Mehrfahrten oder Wertminderung des Fahrzeugs, Unkostenpauschalen, Kostenerstattung für Ab- und Anmeldung der Unfall- und Neufahrzeugs etc., werden bei der Unfallschadenersatzabwicklung berücksichtigt, denn die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nicht neutral, sondern gegnerische Partei, sie will möglichst wenig zahlen und klärt selber nicht über die Ihnen zustehenden Rechte auf. 3) Sie werden bei der Unfallschadenregulierung vollständig entlastet und müssen sich keine Gedanken machen, ob Ihre Rechte vollständig ausgeschöpft werden. 4) Sie erhalten von uns regelmäßig schriftliche Information zum Stand des Regulierungsverfahrens. Eingehende Zahlungen der Gegenseite werden umgehend an Sie weitergeleitet. Vorschüsse und Vorauszahlungen müssen Sie nicht leisten 5) Fristen wie z.B. die Verjährung eines Schadenersatzanspruches werden vom Anwalt überwacht. 6) Die Kosten des Rechtsanwaltes werden auch bei einfach gelagerten Fällen, in denen die Verschuldensfrage zu Lasten Ihres Unfallgegners feststeht, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. |
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| Wie wir Ihnen bei einem Verkehrsunfall helfen: | |
| 1) Nach dem Unfall erhalten Sie von der den Unfall aufnehmenden Polizei eine sog.
UNFALLMITTEILUNG. Wenn Sie nach Auffassung der Polizei den Unfall nicht verschuldet haben, werden Sie dort unter der Ordn.-Nr. 02 geführt, hingegen der Unfallverursachende unter der Ordn.-Nr. 01. Übersenden Sie uns bitte die Unfallmitteilung im Original zusammen mit einer kurzen Unfallschilderung nebst Skizze und den Angaben zu Ihrer Bankverbindung, damit hier eingehende Gelder sofort und ohne Zeitverlust an Sie weitergeleitet werden können. 2) Oftmals werden Sie bei Ihrer Vertragswerkstatt schon ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben haben, wenn nicht, holen Sie dies bitte nach telefonischer Rücksprache mit Rechtsanwalt Lorenz nach. Sollte Ihnen das Gutachten bereits vorliegen, übersenden Sie dieses bitte ebenfalls an uns. Anderenfalls verfügen Sie bitte bei Ihrer Werkstatt oder gegenüber dem Sachverständigen, dass uns das Originalgutachten nach dessen Erstellung unverzüglich übermittelt werden soll. 3) Drucken Sie sich bitte die Vollmachtsurkunde, die wir Ihnen zum Download auf unserer Internetseite anbieten, aus und übersenden Sie uns das unterzeichnete Exemplar per FAX an 0221-973001968. Damit wird Rechtsanwalt Lorenz legitmiert, für Sie Erklärung im Rahmen der Unfallschadenregulierung abzugeben und den Anspruch geltend zu machen. 4) Mit diesen Unterlagen sind wir i.d.R. ohne eine persönliche Besprechung in unserem Hause in der Lage, Ihren Unfallschaden gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zeitnah zu regulieren. 5) Um besonderen Wünschen Rechnung tragen oder aber die Verschuldensfrage und Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung prüfen zu können, ist Rechtsanwalt Lorenz aber auch jederzeit in der Lage, mit Ihnen kurzfristig einen Besprechungstermin zu vereinbaren. 6) Wir führen Ihren Vorgang in unserem Hause unter einem U-Aktenzeichen, wie z.B. 12345U09, welches wir Sie bitten, bei Übermittlung von Schreiben oder Dokumenten stets anzugeben. |
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| Verkehrsrecht II: Sind Sie Geblitzt worden oder droht Ihnen ein Fahrverbot oder gar der Führerscheinentzug? Wir helfen... | |
| Verfahren in Straßenverkehr rechtlichen Ordnungswidrigkeiten wegen Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung und Rotlichtverstößen, diese oft verbunden mit späteren Fahrverboten, spielen eine erhebliche Rolle für den Verkehrsteilnehmer. Rechtsanwälte müssen sich eingehend mit diesen Verkehrsverstößen beschäftigen. Dazu gehören allerdings nicht nur rechtliche Kenntnisse, sondern überwiegend auch technische Fragen. Erst deren Erkenntnisse ermöglichen eine sachgerechte Verteidigung. Nur die optimale Kenntnis der technischen Abläufe und Vorgaben der polizeilichen Messverfahren sowie mögliche Fehlerquellen ermöglichen eine Verteidigung. Der Verteidiger muss nach Messfehlern und Messungenauigkeiten suchen und so etwa einen höheren Toleranzabzug oder sogar die völlige Unverwertbarkeit der jeweiligen Messung erreichen. | Weder die Justiz noch die bearbeitenden Verteidiger verfügen üblicherweise im Vorfeld über Sachverständigenmethoden, die Anwendung der Betriebsanweisung der Messgeräte und die einzelnen Messpraktiken bis ins Detail zu überprüfen. |
| Vertragsrecht | Kooperationspartner |
| Umfassende Beratung in allen kauf- und werkvertragsrechtlichen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten der Herstellung beweglicher Sachen, die dem Kaufrecht unterliegen. Wir klären für Sie u.a.: - primäre Leistungspflichten - Gewährleistung - Haftungs- und Zahlungsvereinbarungen - Urheber- und Nutzungsrecht - Lieferungsverzugsmodalitäten - Datenschutz und Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Wir kooperieren mit den Firmen
Motor-Fritsche GmbH, Mercedes-Benz Partner im Kölner Westen, Autoverwertung Öcal, Kfz-Verwertungs- und Abschleppunternehmen in Köln-Mülheim, sowie mit mehreren KFZ-Sachverständigen bundesweit. |
| Erbrecht | Testament |
| Das Erbrecht stellt dem Erblasser das Testament zur Verfügung, um seinen letzten Willen zu regeln. Allzuoft wird
davon jedoch kein oder nur unzureichender Gebrauch gemacht - dabei raten wir, schon frühzeitig
den Fall der Fälle zu regeln. Wenden Sie sich an uns und Sie erhalten
eine umfassende Beratung, insb. vor Eintritt des Erbfalles. Für
Sie erledigen wir die - Erstellung von Testamenten (Einzel- und Ehegattentestamente) - Erstellung von Patiententestamenten - vollständige Nachlassabwicklung - Testamentsvollstreckung |
Oftmals angesprochen noch öfter verschoben Werden Sie aktiv ! Ehegatten glauben häufig, Sie seien mit dem Berliner Testament zur Sicherung des überlebenden Ehepartners auf der sicheren Seite, oft weit gefehlt... |
| EDV in der Anwaltskanzlei | |
| Durch den Einsatz moderner Hard- und Software (u.a. IBM-Blade-Center und AnNoText Version 2009) ist
unsere Kanzlei in der Lage, sämtliche Vorzüge der aktuellen technischen
Möglichkeiten zu nutzen. In unserer Kanzlei wurde bereits der Traum von der papierlosen Anwaltskanzlei verwirklicht. Lassen Sie sich beraten. Durch ständige Aktualisierung der Kanzlei-EDV ist Korrespondenz auf hohem Niveau gewährleistet, per Internetanbindung zu Gerichten, Mandanten und Kunden sowie per Firewall geschütztes Internet, E-Mail (AnNoNet) und Call-Center. Durch Verwendung professioneller Spracherkennungssoftware sind wir in der Lage, große Mengen Text automatisch in Schriftsätze aufzunehmen und über das Endergebnis, den für den Mandanten zu versendenden Schriftsatz, so schnell zu verfügen, dass eine noch zeitnahere Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten nach außen hin gewährleistet ist. |
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| Automatisiertes Gerichtliches Mahnverfahren (AUGEMA) | |
| Durch Teilnahme am Public
Key Service nach Signaturgesetz und Online-Anbindung per EGVP an alle teilnehmenden Gerichte in Deutschland, insbesondere aber die zuständigen zentralen Mahngerichte für Nordrhein-Westfalen, Amtsgrichte Hagen und Euskirchen, ist die zügige, wirtschaftlich vorteilhafte Durchsetzung
von Einzelforderungen und gleichartigen Forderungen in großer Menge
gewährleistet. Selbstverständlich führen wir Bonitätsprüfungen durch, bevor Kosten auslösende Maßnahmen ergriffen werden. Nach Durchführung des AUGEMA innerhalb von bestenfalls 15 Tagen bis zur Erwirkung des Vollstreckungsbescheides - vorausgesetzt der Schuldner legt kein Rechtsmittel ein - ist eine schnelle Vollstreckung und die damit verbundene Realisierung des Anspruchs möglich. |
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